Wann bin ich in Deutschland steuerpflichtig?

Wann bin ich in Deutschland steuerpflichtig?

Es gibt zwei Hauptarten der deutschen Einkommensteuerpflicht: die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht:

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuer.

Eine Person hat einen Wohnsitz, an dem sie eine Wohnung unter Umständen bewohnt, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung unterhalten und nutzen wird.

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist der Ort, an dem sie sich unter Umständen aufhält, die darauf hindeuten, dass sie sich nicht nur für kurze Zeit an diesem Ort oder Gebiet aufhält. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieses Gesetzes gilt stets und von Beginn an ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer. Kurzfristige Unterbrechungen werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken erfolgt und nicht länger als ein Jahr dauert.

Beschränkte Steuerpflicht:

Personen, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuer, sofern sie über inländische Einkünfte verfügen. Welche Einkünfte als Inlandseinkommen gelten, ist komplex und muss im Einzelfall geprüft werden.

Bei einem Fall mit Auslandsbezug ist zusätzlich das geltende Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.
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