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Unser Ansatz

Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im deutschen Steuerrecht. Das deutsche Steuerrecht ist über die Jahre nicht einfacher geworden. Trotzdem gibt es heutzutage diverse Steuerprogramme auf dem Markt mit großen Rückersattungsversprechen. Ob das funktioniert muss jeder selbst herausfinden. Unsere Erfahrung ist, dass selbst Personen mit relativ einfachen Steuererklärungen gerne einen persönlichen Ansprechpartner hätten. Das Problem ist, dass klassische Steuerberater verhältnismäßig teuer sind und dass sich Lohnsteuerhilfevereine aufgrund der einkommensabhängigen Beiträge auch nicht für jeden rechnen. Wir versuchen mit unseren beiden Mitgliedschaftsmodellen diese Lücke zu schließen.

Hinweis: Selbstständige und Personen mit Einkünften aus Unternehmensgewinnen, die ebenfalls buchhaltungspflichtig sind und für die zusätzlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gelten, sollten sich an einen auf ihren Fall spezialisierten Steuerberater wenden. Gleiches gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Was ist in der Mitgliedschaft enthalten und was sind die wesentlichen Bedingungen?

  • Erstellung einer Einkommensteuererklärung pro Jahr

  • Unterstützung in damit zusammenhängenden Steuerfragen

  • Mit der Mitgliedschaft verpflichten Sie sich, uns eine Ausweiskopie mit gültiger Anschrift (erforderlich nach Geldwäschegesetz) und eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung abzugeben.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur weiterhelfen können, wenn alle Unterlagen vorhanden und alle Angaben korrekt und vollständig sind. Dies bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift unter der Vollständigkeitserklärung.

  • Wir machen keine Datenabrufe bei der Finanzverwaltung, d.h. Sie müssen Ihre Unterlagen selbst vorhalten und uns übermitteln (dies betrifft in der Regel die Lohnsteuerbescheinigung und ggf. den Rentenbescheid).

  • Der Steuerbescheid wird stets Ihnen zugesandt. Wir nehmen hierfür keine Empfangsvollmachten an.

Steuerliche Voraussetzungen einer Mitgliedschaft

Einkommensteuerhilfe betreut grundsätzlich nur die folgenden Fälle:

  • Arbeitnehmer mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Rentner mit ausschließlich Renteneinkünften und jeweils mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.

  • Alle anderen Fälle bedürfen der vorherigen Absprache (vor Abschluss einer Mitgliedschaft). Dies schließt auch Fälle ein, in denen neben den o. g. Einkünften weitere Einkünfte vorhanden sind.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte sind nach vorheriger Absprache zulässig, können aber mit einer gesonderten Gebühr abgerechnet werden, sofern der Fall komplex ist. Einkommensteuerhilfe wird die Gebühr im Einzelfall festlegen.

“Sehr guter Service.”

- Karsten H., Mitglied