Kapitalvermögen

Sie haben Kapitalvermögen bei verschiedenen Banken im In- und Ausland und benötigen Unterstützung bei der Deklaration in Ihrer Einkommensteuererklärung?

Dann können wir Ihnen helfen!

Achtung: Haben Sie lediglich eine Jahressteuerbescheinigung von einer deutschen Bank, so ist diese in der Regel in Ihrer Mitgliedschaft enthalten. Hiermit gesondert erfasst wird nur Kapitalvermögen im Ausland oder auch sehr umfangreiches Kapitalvermögen im Inland.

Wir sind seit über 10 Jahren spezialisiert auf die Besteuerung von Kapitalvermögen.

Hier geht es um die Erfassung von Kapitaleinkünften bei unterschiedlichen Banken, insbesondere im Ausland. Die Depots beinhalten in der Regel verschiedene Anlageprodukte, die einer unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung unterliegen. Dies sind meist: Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Options- und Termingeschäfte etc.

Wir werten die in- und ausländischen Bankunterlagen aus und überführen die Kapitalerträge in die Einkommensteuererklärung, d.h. wir erstellen die Anlagen KAP, KAP INV, KAP BET bzw. SO.

Sie müssen bei uns keine Mitgliedschaft für die Erstellung der Einkommensteuererklärung haben. Wir rechnen die oben genannten Leistungen gesondert nach einem Stundensatz ab.