Mitgliedschaft in der

Einkommensteuerhilfe

Ihre Vorteile als Mitglied bei der Einkommensteuerhilfe:

Sie haben die Kostenkontrolle und erleben keine bösen Überraschungen - Kein einkommensabhängiger Beitrag - Sie haben Ihren festen persönlichen Betreuer und werden nicht an verschiedene Personen weitergereicht - Kompetenter und individueller Service durch einen Steuerberater

Mitgliedschaft 1
69,00 €
Jedes Jahr

Mitgliedschaft 2
89,00 €
Jedes Jahr

Was ist in der Mitgliedschaft enthalten und was sind die wesentlichen Bedingungen?

  • Erstellung einer Einkommensteuererklärung pro Jahr

  • Unterstützung in damit zusammenhängenden Steuerfragen

  • Mit der Mitgliedschaft verpflichten Sie sich, uns eine Ausweiskopie mit gültiger Anschrift (erforderlich nach Geldwäschegesetz) und eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung abzugeben.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur weiterhelfen können, wenn alle Unterlagen vorhanden und alle Angaben korrekt und vollständig sind. Dies bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift unter der Vollständigkeitserklärung.

  • Wir machen keine Datenabrufe bei der Finanzverwaltung, d.h. Sie müssen Ihre Unterlagen selbst vorhalten und uns übermitteln (dies betrifft in der Regel die Lohnsteuerbescheinigung und ggf. den Rentenbescheid).

  • Der Steuerbescheid wird stets Ihnen zugesandt. Wir nehmen hierfür keine Empfangsvollmachten an.

Steuerliche Voraussetzungen einer Mitgliedschaft

Einkommensteuerhilfe betreut grundsätzlich nur die folgenden Fälle:

  • Arbeitnehmer mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Rentner mit ausschließlich Renteneinkünften und jeweils mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.

  • Alle anderen Fälle bedürfen der vorherigen Absprache (vor Abschluss einer Mitgliedschaft). Dies schließt auch Fälle ein, in denen neben den o. g. Einkünften weitere Einkünfte vorhanden sind.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte sind nach vorheriger Absprache zulässig, können aber mit einer gesonderten Gebühr abgerechnet werden, sofern der Fall komplex ist. Einkommensteuerhilfe wird die Gebühr im Einzelfall festlegen.

FAQs

Was ist, wenn ich ein Gehalt (oder eine Rente) beziehe und über ein zusätzliches Einkommen verfüge?
Eine Mitgliedschaft ist nur für Arbeitnehmer oder Rentner geeignet, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben.  Bei Einkünften aus Kapitalerträgen können wir je nach Bankunterlagen behilflich sein. Bitte kontaktieren Sie uns jedoch in jedem Fall vor Abschluss der Mitgliedschaft.      Wichtig: Wir unterstützen keine Personen (oder Unternehmen) mit Geschäftseinkünften oder Mieteinnahmen.
Was ist, wenn ich einen komplexeren Steuerfall habe?

Grundsätzlich betreuen wir keine komplexen Steuerfälle. Hier sollten Sie sich an einen spezialisierten Berater wenden. Sofern Sie aber Arbeitnehmer oder Rentner sind und Auslandseinkünfte haben, ist dies grds. kein Problem, z.B. Fälle mit Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen oder Auslandsbezügen. 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft anmelden.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft in Ihrem Mitgliedskonto einen Monat vor Ablaufdatum kündigen.

Was die Leute sagen

„Meine Mitgliedschaft hat sich bereits nach einem Jahr ausgezahlt. Alle meine Fragen wurden beantwortet und meine Steuererklärung war in kürzester Zeit fertig. Am Ende habe ich eine Rückerstattung von 550 Euro bekommen.“

— Maria L., Mitglied