Welche Kosten sind einkommensteuerlich abzugsfähig?
Bei den abzugsfähigen Kosten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außerordentlichen Belastungen:
Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit
Bei diesen Kosten handelt es sich um Aufwendungen zur Erlangung, Sicherung und Aufrechterhaltung von Einkünften. Für Arbeitnehmer sind dies beispielsweise Fahrtkosten zu Ihrem Büro oder Kosten für Arbeitskleidung oder spezielle Bücher, die Sie für Ihren Job benötigen.
Sonderausgaben
Zu den Sonderausgaben zählen grob gesagt Beiträge für bestimmte Versicherungen, wie zum Beispiel Rentenversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
Außergewöhnliche Ausgaben
Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig entstehen, es handelt sich jedoch nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben. Hierzu zählen beispielsweise medizinische Kosten, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt. Diese Kosten sind nicht vollständig von der Einkommensteuer absetzbar, sondern hängen von einem Prozentsatz des Einkommens ab.